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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AL 49/14   

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https://dejure.org/2016,100082
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AL 49/14 (https://dejure.org/2016,100082)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.04.2016 - L 11 AL 49/14 (https://dejure.org/2016,100082)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. April 2016 - L 11 AL 49/14 (https://dejure.org/2016,100082)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 112/88

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X bei der Erstattung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AL 49/14
    Zu Unrecht ist eine Leistung dann erbracht, wenn sie weder formell auf einer ausgesprochenen Bewilligung noch materiell auf einem gesetzlichen Anspruch des Empfängers beruht (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 1990 - 7 RAr 112/88).

    Ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht ist damit auch eine Sozialleistung, deren Umfang über die ausgesprochene Bewilligung hinausgeht, z.B. versehentliche Doppel- oder Mehrzahlungen (vgl. BSG, Urteil vom 21. März 1990 - a.a.O.).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AL 49/14
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass nach der Rechtsprechung des BSG derjenige grob fahrlässig ist, weil er die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, der einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl. insoweit z.B. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass für einen Leistungsempfänger die Obliegenheit besteht, Bewilligungsbescheide zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R).

  • LSG Sachsen, 07.06.2012 - L 3 AL 208/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AL 49/14
    Da § 50 Abs. 2 SGB X für die Konstellation aber die entsprechende Anwendung von §§ 45 und 48 SGB X anordnet, ist § 330 Abs. 2 SGB III dahingehend auszulegen, dass die Vorschrift auch den Fall der Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht gezahlten Leistungen erfasst (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Oktober 2006 - L 13 AL 3133/05; Sächsisches LSG, Urteil vom 07. Juni 2012 - L 3 AL 208/09).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 18/01 B

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs, Prozeßhandlungen rechtskundig vertretener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AL 49/14
    Damit ist auch kein Raum für die Berücksichtigung eines etwaigen Verschuldens der Beklagten an der Überzahlung (zur Berücksichtigung eines Behördenverschuldens im Rahmen des § 45 SGB X: BSG, Beschluss vom 21. Juli 2001 - B 7 AL 18/01 B - Rdnr. 15; zur nicht gegebenen Notwendigkeit einer Ermessensausübung vergleiche auch Baumeister in: juris-PK - SGB X, § 50 SGB X, Rn 98).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2006 - L 13 AL 3133/05

    Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachter Leistungen - Bekanntgabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AL 49/14
    Da § 50 Abs. 2 SGB X für die Konstellation aber die entsprechende Anwendung von §§ 45 und 48 SGB X anordnet, ist § 330 Abs. 2 SGB III dahingehend auszulegen, dass die Vorschrift auch den Fall der Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht gezahlten Leistungen erfasst (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Oktober 2006 - L 13 AL 3133/05; Sächsisches LSG, Urteil vom 07. Juni 2012 - L 3 AL 208/09).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 11 AL 49/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beginnt die Jahresfrist erst dann, wenn die Behörde entweder objektiv eine sichere Kenntnis der Tatsachen hatte, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen, oder subjektiv von der Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr vorliegenden Informationen überzeugt war; dies ist regelmäßig erst nach der gemäß § 24 SGB X durchgeführten Anhörung des Betroffenen der Fall (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 1996 - 13 RJ 35/94).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2016 - L 11 AS 251/14
    Ermessen war vom Beklagten bei der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs nicht auszuüben (§§ 50 Abs. 2 SGB X i.V.m. § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II - in der damals geltenden Fassung - und § 330 Abs. 2 SGB III; vgl. zur Anwendbarkeit des § 330 Abs. 2 SGB III auch im Fall der Erstattung von ohne Verwaltungsakt zu Unrecht gezahlten Leistungen: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Oktober 2006 - L 13 AL 3133/05 - Sächsisches LSG, Urteil vom 07. Juni 2012 - L 3 AL 208/09 - Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 2016 - L 11 AL 49/14 -).
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